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Gute wissenschaftliche Praxis: DFG überarbeitet Empfehlungen und Verfahrensordnung

10.08.2019

Neuer Kodex zur noch stärkeren Verankerung wissenschaftlicher Integrität / Berufsethos als Ausgangspunkt / Modularer Aufbau auf drei Ebenen

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat ihre Empfehlungen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis sowie die Verfahrensordnung zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten (VerfOwF) grundlegend überarbeitet. Die Neuerungen wurden am 2. und 3. Juli 2019 im Rahmen der Jahresversammlung der größten Forschungsförderorganisation und zentralen Selbstverwaltungseinrichtung der Wissenschaft in Deutschland beschlossen.

Der neue Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ formuliert die angemessenen Standards für wissenschaftliches Arbeiten; die 19 Leitlinien gehen deutlich über die Empfehlungen der bisherigen Denkschrift hinaus. „Der Kodex soll es den Adressaten, also den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie den Leitungen von Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen ermöglichen, ihre Handlungen, internen Strukturen und ihre Prozesse an den Leitlinien auszurichten“, sagte DFG-Vizepräsidentin Prof. Dr. Marlis Hochbruck, die Vorsitzende der im August 2018 für die Überarbeitung eingerichteten zehnköpfigen Expertenkommission. „So soll eine Kultur der wissenschaftlichen Integrität in den wissenschaftlichen Einrichtungen verankert werden, die weniger von den Verstößen gegen die gute wissenschaftliche Praxis her gedacht wird als vom Berufsethos der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.“

Der Kodex ist modular angelegt und gliedert sich in drei Ebenen: Auf der ersten finden sich die eigentlichen Leitlinien im Wortlaut, die zweite Ebene enthält ausführlichere Erläuterungen zu diesen. Die Inhalte dieser beiden Ebenen werden auch in gedruckter Form veröffentlicht. Die dritte Ebene wird hingegen als dynamisches Dokument auf der Webseite der DFG zur Verfügung gestellt werden. Sie wird fachspezifische Ausführungen, Fallbeispiele und FAQs enthalten und ab Herbst 2019 detailliert konzipiert werden. „Gerade die dritte Ebene bietet die Möglichkeit, flexibel auf neue Entwicklungen einzugehen und wird so der Dynamik des Themenfelds gerecht“, unterstrich Hochbruck. „Sie soll im Zusammenwirken mit den Hochschulen und außerhochschulischen Einrichtungen, den Mitgliedsorganisationen der Allianz, dem Gremium „Ombudsman für die Wissenschaft“ und weiteren Akteuren kontinuierlich erarbeitet werden. Damit soll ein aktuelles Referenzwerk für die deutsche Wissenschaftslandschaft entstehen.“

Mit Inkrafttreten des Kodex müssen alle Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen die 19 Leitlinien rechtsverbindlich umsetzen, um Fördermittel durch die DFG erhalten zu können.

Neben der Reform der Denkschrift hat die eingesetzte Expertenkommission auch die Verfahrensordnung der DFG zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten überarbeitet. So wurden insbesondere die Tatbestände wissenschaftlichen Fehlverhaltens sowie die Vorschriften zum Ablauf des Verfahrens präzisiert.

Anlass für die Überarbeitungen sind insbesondere die vielfältigen Veränderungen im wissenschaftlichen Arbeiten, bedingt etwa durch den digitalen Wandel sowie durch Entwicklungen im Publikationswesen.

Der Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ ist verfügbar unter:

www.dfg.de/download/pdf/foerderung/rechtliche_rahmenbedingungen/ gute_wissenschaftliche_praxis/kodex_gwp.pdf

Quelle: Pressemitteilung Nr. 27 der Deutschen Forschungsgemeischaft 07/2019

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