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Home > Akademie für Immunologie > Zertifikat Fachimmunologe DGfI

Akademie für Immunologie

Zertifikat Fachimmunologe DGfI Akademie für Immunologie

Die DGfI sieht in der ständigen Weiterbildung ihrer Mitglieder eine ihrer Kernaufgaben. Aus diesem Grunde wurde im Jahre 2000 die Kommission Weiterbildung gegründet, die nun innerhalb der Akademie für Immunologie alle Weiterbildungsmaßnahmen der Gesellschaft koordiniert.

Unser Anliegen ist es, den Experten auf unserem Fachgebiet einen sichtbaren Nachweis ihrer Expertise zu ermöglichen. In Deutschland gibt es bis heute keine Facharztausbildung Immunologie. Daher entwickelte die DGfI ein eigenes Weiterbildungsprogramm, welches sowohl Medizinern als auch Naturwissenschaftlern einen solchen Qualifikationsnachweis ermöglicht. Seit 2002 vergibt sie das Zertifikat Fachimmunologe DGfI. Die Gesellschaft für Immunologie weist durch diese rechtlich geschützte Bezeichnung qualifizierte Personen aus, die die Immunologie in Wissenschaft und medizinischer Anwendung auf höchstem Niveau vertreten.

Zertifikat Fachimmunologe DGfI
Für alle, sowohl in der Grundlagenforschung als auch in der Klinik tätigen Immunologen

Voraussetzungen:

  • Abgeschlossenes Studium der Medizin, Veterinärmedizin oder Lebenswissenschaften
  • 5 Jahre immunologische Tätigkeit in einer von der DGfI als Weiterbildungsstätte anerkannten Einrichtung (zurzeit 27 in Deutschland und der Schweiz)
  • Kontinuierliche, durch Publikationen belegte Forschungsaktivität in der Immunologie

Institutsermächtigung
Für alle auf dem Gebiet der Immunologie umfänglich tätigen Einrichtungen der Grundlagenforschung und Klinik

Voraussetzungen:

  • Aktive Tätigkeit von mindestens 2 Fachimmunologen
  • durch Publikationen nachgewiesene wissenschaftliche Aktivität
  • für die Beantragung der Diagnostikbefähigung umfassender Nachweis des klinisch immunologischen/immundiagnostischen Profils (auch im lokalen Verbund möglich)

Das Zertifikat kann von allen Mitgliedern der DGfI erworben werden, unabhängig vom primären Hochschulstudium (Naturwissenschaften, Medizin). Die DGfI hat dazu Standards für eine umfassende fachspezifische Weiterbildung an speziell dafür anerkannten Institutionen geschaffen (bisher 27 in Deutschland und der Schweiz, ‘weiterbildungsberechtigte Institute‘). Die Rahmenbedingungen für den Erwerb des Zertifikats sind in der Weiterbildungsrichtlinie festgelegt. Eine wesentliche Voraussetzung für die Antragstellung bildet die durch Publikationen belegte kontinuierliche immunologische Forschungsaktivität. Die Schulen der Akademie für Immunologie bilden eine ideale Ergänzung zur eigenen Forschung, da sie das Fach in seiner ganzen Breite erschließen. Ihr Besuch wird mit jeweils 6 Monaten (max. 1 Jahr) auf die Weiterbildungszeit anerkannt. Das Begutachtungsverfahren schließt mit einem kollegialen Fachgespräch ab. Für klinisch tätige Immunologen kann auf Antrag ferner eine Diagnostikbefähigung in 5 verschiedenen Gebieten attestiert werden, eine wichtige Qualifikation für die Tätigkeit in akkreditierten diagnostischen Einheiten.

Fachimmunologe

Haben Sie Fragen?

Kontakt und Kommission
Zertifikat
Fachimmunologe DGfI

– Für Personen –

Voraussetzungen: Die Grundlagen für die Erteilung finden sich in der Weiterbildungsrichtlinie in den Abschnitten A und B sowie im Anhang 1 und Anhang 4.

Antragsverfahren:
Entsprechend der Weiterbildungsrichtlinie ist der Antrag auf Anerkennung als Fachimmunologe DGfI formlos an den Generalsekretär der DGfI, Prof. Carsten Watzl (Leibniz Institut für Arbeitsforschung, an der TU Dortmund – IfADo, Ardeystrasse 67, D-44139 Dortmund, watzl@dgfi.org) zu stellen. Der Antrag muss unterschrieben in einfacher schriftlicher Ausführung sowie elektronisch in einem einzelnen PDF-Dokument (Größe sollte 10 MB nicht überschreiten) eingereicht werden. Es ist möglich, zusätzlich die Diagnostikbefähigung (z. Zt. 5 verschiedene Gebiete) zu beantragen.

Weiterbildungberechtigung für Institute
‘Institutsermächtigung’

– Für wissenschaftliche Institute/Einrichtungen –

Voraussetzungen: Für die Erteilung einer Institutsermächtigung sind die Teile A und C sowie der Anhang 4 der Weiterbildungsrichtlinie verbindlich.

Antragsverfahren:
Ein Antrag auf Institutsermächtigung für die Weiterbildung zum Fachimmunologen kann formlos an den Generalsekretär der DGfI, Prof. Carsten Watzl (Leibniz Institut für Arbeitsforschung, an der TU Dortmund – IfADo, Ardeystrasse 67, D-44139 Dortmund, watzl@dgfi.org) gestellt werden (in einfacher Ausfertigung schriftlich, sowie in einem einzelnen pdf Dokument elektronisch). Auch eine Diagnostikbefähigung (z. Zt. 5 Gebiete) kann beantragt werden, wenn die Voraussetzungen hierfür gegeben sind.

 

Downloads: Anerkennung als Fachimmunologe der DGfI bzw. als weiterbildungsberechtigtes Institut
Sollte die PDFs nicht angezeigt werden, laden Sie die Seite bitte einfach erneut oder laden Sie die Dokumente hier herunter (Antragsformular, Weiterbildungsrichtlinien).

a. ) Weiterbildungsrichtlinien

b. ) Antragsformular (für Anträge als Fachimmunologe)

 

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