- Für wissenschaftliche Institute/Einrichtungen -
Voraussetzungen zum Antrag auf Erteilung der Weiterbildungsermächtigung (Institutsermächtigung) zur Weiterbildung zum „Fachimmunologen DGfI“:
Für die Erteilung einer Institutsermächtigung sind die Teile A und C sowie der Anhang 4 der Weiterbildungsrichtlinie (-> PDF) verbindlich.
Antragsverfahren:
Ein Antrag auf Institutsermächtigung für die Weiterbildung zum Fachimmunologen kann formlos an den Generalsekretär der DGfI in dreifacher Ausfertigung gestellt werden. Auch eine Diagnostikbefähigung (z. Zt. 5 Gebiete) kann beantragt werden, wenn die Voraussetzungen hierfür gegeben sind.
Eine elektronische Antragstellung ist z. Z. noch nicht möglich.