Reisekostenbeihilfen
Merkblatt für die Antragstellung auf Gewährung eines Reisekostenzuschusses durch die Deutsche Gesellschaft für Immunologie e.V. (DGfI)
Antrag_Reisekostenbeihilfe als PDF (Download)
Die Deutsche Gesellschaft für Immunologie (DGfI) kann ihren Mitgliedern (besonders Doktorandinnen und Doktoranden) einen Zuschuss gewähren, der ihnen ermöglichen soll:
- an wissenschaftlichen Veranstaltungen (Kongressen, Symposien, Kolloquien usw.) teilzunehmen und
- die Ergebnisse ihrer Arbeiten vorzustellen sowie Erfahrungen mit Wissenschaftlern aus anderen Forschungseinrichtungen auszutauschen
- in auswärtige Laboratorien zu reisen, wenn es für die wissenschaftlichen Ziele der eigenen Arbeiten notwendig ist
Aus einer Einrichtung (Institut, Klinik) können im Kalenderjahr höchstens zwei Anträge gestellt werden. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass
1. die Mitgliedschaft in der DGfI zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens seit drei Monaten besteht und
2. dass der Antragsteller/die Antragstellerin einen Vortrag hält oder ein Poster präsentiert.
Die DGfI erwartet, dass ein enger Zusammenhang zwischen den wissenschaftlichen Arbeiten und dem Thema der Veranstaltung gegeben ist und in dem Vortrag oder Poster eigene, wissenschaftliche Ergebnisse dargestellt werden.
Die Teilnahme an der ‚Spring School on Immunology‘ oder der Herbstschule ‚Current Concepts in Immunology‘ kann nicht unterstützt werden.
1. Termine
Anträge sind bei Kongressreisen spätestens 60 Tage (Datum des Poststempels zählt) vor Beginn des Kongresses einzureichen. Falls die Annahme des eigenen abstracts etc.zu dem Zeitpunkt noch nicht bekannt ist, muss die Annahmebestätigung nachgereicht werden. Insofern erfolgt die Bewilligung unter Vorbehalt.
Zur Gewährung von Zuschüssen für Aufenthalte in auswärtigen Labors sind Anträge spätestens 60 Tage (Datum des Poststempels zählt) vor Beginn der Reise einzureichen.
Nach Ablauf der genannten Frist eingehende Anträge können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.
Bitte reichen Sie nach Abschluss der Reise Originalbelege über die tatsächlich entstandenen Kosten ein.
2. Antragsunterlagen
Der Antrag ist auf dem beigefügten Vordruck zu stellen.
Ferner werden folgende Unterlagen benötigt:
- Begründung, warum die Teilnahme an der Veranstaltung für den Fortschritt der eigenen Arbeit bedeutsam ist
- Veranstaltungsprogramm
- Abstract des vorgesehenen Vortrages
- Publikationsliste, soweit vorhanden
- Tabellarischer Lebenslauf
- Annahmebestätigung des wissenschaftlichen Beitrags zum mündlichen Vortrag oder zur Posterpräsentation (muss ggfl. nachgereicht werden)
- Bei Anträgen von Doktoranden/Doktorandinnen: befürwortendes Schreiben des Leiters/der Leiterin der Einrichtung
- Nachweis über die Tagungsgebühren
- Detaillierter Kostenvoranschlag über die voraussichtlichen Fahrt- und Unterkunftskosten. Grundsätzlich sollen die billigste Beförderungsart und preisgünstige Sondertarife gewählt werden.
Anträge auf Unterstützung von Reisen in auswärtige Laboratorien sind formlos mit eingehender Begründung zu stellen.
